Krankenkassen-Zuschuss

Mattenzauber-Klassen und -Kurse werden nicht anerkannt. Warum nicht?

Für die Anerkennung von Yogakursen seitens der Krankenkassen muss man als Yogalehrerin über eine Ausbildung in einem medizinischen oder sozialen Beruf verfügen. Das qualifiziert dann automatisch – ganz gleich welchen medizinischen/ sozialen Beruf man erlernt hat, wieviel Ausbildungsstunden die eigentliche Ausbildung zum Yogalehrer hatte und auf welchem Niveau diese stattfand.

Diesem Auswahlsystem stehe ich sehr kritisch gegenüber. Denn es ist dann Frau „Müller-Meier-Schulze“ bei der Zentralen Prüfstelle – die im Zweifel kein wirklich fundiertes Yoga-Wissen hat – die über meine Qualifikation als Lehrerin entscheidet. In meinen Augen ist das ungerecht, weil meine Ausbildung fachlich nicht hinreichend kompetent beurteilt wird.

Meine Haltung ist: Wer Yoga langfristig in sein Leben lassen möchte, für den dürften kurzfristige Erstattungen nicht ausschlaggebend sein. Auch auf die „Gefahr“ hin, dass Schüler dann dorthin gehen, wo sie Kurse erstattet bekommen.

Für wen Rabatte grundsätzlich eine Rolle spielen, dem empfehle ich eine Anmeldung beim Mattenzauber-Newsletter: So erfährst du einfach und bequem von Rabattaktionen, die Mattenzauber regelmäßig anbietet.